Rechtsanwälte Fachanwälte Notare
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Erbrecht
Die erbrechtliche Beratung umfasst sowohl die Beratung bei der Erstellung und Abänderung von Testamenten, der Überprüfung ihrer Wirksamkeit sowie die Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche. Dabei vertreten wir Mandanten sowohl bei der Abwehr wie bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Herausgabe von Erbschaftsgegenständen und betreuen das Erbscheinserteilungsverfahren und die Abwicklung des Nachlasses insgesamt. Die Mitglieder der Kanzlei beraten insbesondere auch im Bereich der Testamentsvollstreckung oder der Nachlassverwaltung, bis die Erben ein entsprechendes Alter erreicht haben. Zur erbschaftsrechtlichen Beratung gehört auch die Frage des Erbschaftssteuerrechts und des Schenkungssteuerrechts sowie der Möglichkeit der Erbschaftssteuerersparnis im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder Schenkungen.
