Tiefer, Bremen

 

Grundstücks- & Immobilienrecht

Das Grundstücks- und Immobilienrecht betrifft ganz wesentlich die Übertragung und Belastung von Grundstücken. Hierbei kann das Grundstück mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet sein, aber auch mit Grunddienstbarkeiten, Reallasten, persönlichen Dienstbarkeiten oder Vorkaufsrechten. Ferner können Überwegungs- und Leitungsrechte sowohl privater als auch öffentlicher Versorgungsträger bestehen. Wir vertreten Mandanten in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten wie der Grundbuchberichtigung, der Aufteilung oder Zusammenfügung von Grundstücken sowie der Begründung von Erbbaurechten.

Die Notare der Kanzlei werden Ihnen auch in sämtlichen Fragen zum Verkauf oder Kauf von Immobilien zur Seite stehen.


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